Der Test - Was habe ich zu tun ?

Sehr geehrte Kunden,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die BioLux GmbH i.L. zum 30. September 2010 ihren Betrieb einstellen muss.
Wir können deshalb ab sofort keine Aufträge mehr annehmen. Die bis zum 17.9.2010 bei uns eingegangenen Analyseaufträge werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Wir danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Ihre BioLux GmbH i.L.

mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Höhnel,
Geschäftsführer




Gerichtsverwertbarkeit

Ein DNA-Vaterschaftstest ist bei Ämtern und Behörden in der Regel verwertbar, wenn sich die beteiligten Personen bei der Probenabgabe durch Vorlage eines Personalausweises ausweisen konnten. Wir fügen unseren schriftlichen Analyseergebnissen außerdem eine Photographie und einen Fingerabdruck, der zur Probenabgabe erschienenen Personen bei, so dass die Identität der getesteten Personen zusätzlich dokumentiert ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein "heimlicher Vaterschaftstest" nicht durchgeführt wird.


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